Dienst-, Arbeits- und Personalrecht
TVöD/TV-L, Beamtenrecht, Arbeitsrecht – Personalentscheidungen im öffentlichen Dienst bewegen sich im Spannungsfeld verschiedener Rechtsquellen. In dieser Inhouse-Schulung stellen wir gemeinsam mit Ihnen die Themen zusammen, die Ihre Personalstelle wirklich braucht – von den Grundlagen bis zu speziellen Fragestellungen.
Für wen ist diese Schulung?
Personal- und Hauptämter
Mitarbeitende, die arbeits‑, tarif‑ oder beamtenrechtliche Entscheidungen vorbereiten oder umsetzen
Führungskräfte und Dienststellenleitungen
Personen mit Verantwortung für Personalführung, Personaleinsatz und Entscheidungsvorbereitung
Personalvertretungen / Gleichstellungsbeauftragte
Gremien und Funktionen, die Personalprozesse begleiten und mitgestalten
Mögliche Themen in diesem Bereich
Die folgenden Punkte sind eine Auswahl typischer Schwerpunkte aus unserer Schulungspraxis. Welche Inhalte wir im Detail bearbeiten – und in welcher Tiefe –, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Weitere Themen können wir jederzeit ergänzen.
Wir verschaffen einen Überblick über die Grundstrukturen des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst – vom Zusammenspiel von allgemeinem Arbeitsrecht und TVöD/TV-L bis hin zu den Besonderheiten öffentlicher Arbeitgeber. Behandelt werden u.a. Vertragsschluss, typische Vertragsklauseln, Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie der Umgang mit Standardkonstellationen im Alltag.
Wir vertiefen ausgewählte Kernbereiche des TVöD/TV-L – etwa Eingruppierung, Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung, Entgeltfortzahlung oder Stufenlaufzeiten. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Anwendung: Welche tariflichen Regelungen sind bei typischen Personalvorgängen (Einstellung, Versetzung, Höhergruppierung, Teilzeitwunsch, Befristung) zu beachten und wie werden sie rechtssicher umgesetzt?
Die beamtenrechtlichen Grundstrukturen – Statusrechte und -pflichten, Ernennung, Probezeit, Beförderung, Versetzung, Abordnung, dienstrechtliche Pflichten und mögliche Konsequenzen bei Pflichtverstößen. Der Zuschnitt erfolgt so, dass die für Ihre Verwaltung relevanten beamtenrechtlichen Themen im Vordergrund stehen.
Wir betrachten typische Konstellationen, in denen Personalstellen rechtliche Sicherheit brauchen – z.B. Abmahnung und Kündigung, Umgang mit Leistungs- oder Verhaltensproblemen, krankheitsbedingte Ausfälle, Versetzung und Änderung von Arbeitsbedingungen. Ziel ist ein klarer Handlungsrahmen: Was ist rechtlich möglich, was ist zu dokumentieren, und welche Schritte sind in welcher Reihenfolge sinnvoll?
Befristete Arbeitsverhältnisse und Teilzeitwünsche gehören zum Alltag öffentlicher Arbeitgeber – und sind rechtlich fehleranfällig. Wir besprechen die Voraussetzungen und Grenzen von Befristungen nach TzBfG und TVöD, typische Fehler bei der Vertragsgestaltung sowie den rechtssicheren Umgang mit Teilzeitwünschen: Wann besteht ein Anspruch, wann kann die Behörde ablehnen – und wie wird die Entscheidung dokumentiert und begründet?
Format und Rahmendaten
Dauer
Halbtag bis mehrere Tage – je nach Umfang und Tiefe der gewünschten Themen
Format
Online, Präsenz oder Hybrid – nach Ihrer Wahl
Teilnehmerzahl
Regelmäßig bis 25 Teilnehmer, jedoch im Einzelfall auch mehr möglich.
Dozentin
Beatrice Walther
(Rechtsanwalt)
Investition
Wir berechnen einen Pauschalpreis je Veranstaltung – unabhängig davon, wie viele Personen teilnehmen.
Unterlagen
Praxisnahe Arbeitshilfen, Musterformulierungen und Checklisten inklusive.
Ergänzende Schulungen
Allgemeines Verwaltungsrecht
Für den Umgang mit verwaltungsrechtlichen Entscheidungsprozessen und Bescheiden
Wirtschaftsrecht
Für Personalstellen in kommunalen Unternehmen und Beteiligungen mit arbeitsrechtlichen Besonderheiten
Verwaltungsvollstreckung
Für das Thema „Wir sind Drittschuldner“ (z.B. Lohnpfändung bei eigenen Beschäftigten)
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