Verwaltungsvollstreckung
Ob öffentlich‑rechtliche Forderungen oder zivilrechtliche Titel: Vollstreckung durch die Verwaltung ist rechtlich anspruchsvoll und in der Praxis haftungsträchtig. In dieser Inhouse-Schulung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das genau zu den Aufgaben und Fällen Ihrer Vollstreckungsstelle passt.
Für wen ist diese Schulung?
Kassen- und Vollstreckungsstellen
Mitarbeitende, die Forderungen der Kommune oder Behörde vollstrecken
Rechtsamt und Fachämter
Stellen, die Vollstreckungsmaßnahmen vorbereiten, anstoßen oder rechtlich begleiten
Öffentliche Einrichtungen mit eigenen Forderungen
z.B. Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts
Mögliche Themen in diesem Bereich
Die folgenden Punkte sind eine Auswahl typischer Schwerpunkte aus unserer Schulungspraxis. Welche Inhalte wir im Detail bearbeiten – und in welcher Tiefe –, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Weitere Themen können wir jederzeit ergänzen.
Wir verschaffen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Vollstreckung durch die Verwaltung – von den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder über die AO bis hin zur Zivilprozessordnung. Dabei klären wir, wann welches Vollstreckungsregime greift und wie sich öffentlich‑rechtliche und zivilrechtliche Vollstreckung zueinander verhalten.
Wann ist eine Forderung vollstreckbar? Wir besprechen die Voraussetzungen von Vollstreckungstitel, Fälligkeit, Bestandskraft, Zustellung und Vollstreckungsankündigung – und zeigen typische Fehlerquellen, die Vollstreckungsmaßnahmen angreifbar machen.
Die klassischen Instrumente der Verwaltungsvollstreckung – Sachpfändung, Forderungspfändung und Konto‑/Gehaltspfändung – aus Sicht der Vollstreckungsbehörde. Wir behandeln Pfändung von Konten und sonstigen Forderungen (ohne das Drittschuldnerthema Lohn, das im Arbeitsrecht vertieft wird), Rangfragen, Pfändungsverbote und den praktischen Umgang mit Einwendungen.
Viele öffentliche Einrichtungen vollstrecken auch zivilrechtliche Forderungen. Wir klären, wann der Weg über den Gerichtsvollzieher / die ZPO zu wählen ist, wie Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und Titel zusammenhängen und welche Besonderheiten sich bei der Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche durch öffentliche Gläubiger ergeben.
Wenn Schuldner ins Ausland verzogen sind, stellt die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Forderungen besondere Anforderungen. Wir geben einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Instrumente und Rechtsgrundlagen – von der Vollstreckung innerhalb der EU über einschlägige EU-Verordnungen bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen bei Drittstaaten. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was kann Ihre Behörde realistisch tun – und wo sind die Grenzen?
Format und Rahmendaten
Dauer
Halbtag bis mehrere Tage – je nach Umfang und Tiefe der gewünschten Themen
Format
Online, Präsenz oder Hybrid – nach Ihrer Wahl
Teilnehmerzahl
Regelmäßig bis 25 Teilnehmer, jedoch im Einzelfall auch mehr möglich.
Dozent
Dr. René Wieser
(Rechtsanwalt)
Investition
Wir berechnen einen Pauschalpreis je Veranstaltung – unabhängig davon, wie viele Personen teilnehmen.
Unterlagen
Praxisnahe Arbeitshilfen, Musterformulierungen und Checklisten inklusive.
Ergänzende Schulungen
Dienst-, Arbeits- und Personalrecht
Für das Thema „Wir sind Drittschuldner" (z.B. Lohnpfändung bei eigenen Beschäftigten)
Sprechen Sie uns an.
Wir entwickeln Ihr individuelles Schulungskonzept.
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.