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Verwaltungsvollstreckung


Ob öffentlich‑rechtliche Forderungen oder zivilrechtliche Titel: Vollstreckung durch die Verwaltung ist rechtlich anspruchsvoll und in der Praxis haftungsträchtig. In dieser Inhouse-Schulung entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Konzept, das genau zu den Aufgaben und Fällen Ihrer Vollstreckungsstelle passt.

Für wen ist diese Schulung?


1

Kassen- und Vollstreckungsstellen

Mitarbeitende, die Forderungen der Kommune oder Behörde vollstrecken

2

Rechtsamt und Fachämter

Stellen, die Vollstreckungsmaßnahmen vorbereiten, anstoßen oder rechtlich begleiten

3

Öffentliche Einrichtungen mit eigenen Forderungen

z.B. Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts

Mögliche Themen in diesem Bereich

Mögliche Themen in diesem Bereich

Die folgenden Punkte sind eine Auswahl typischer Schwerpunkte aus unserer Schulungspraxis. Welche Inhalte wir im Detail bearbeiten – und in welcher Tiefe –, legen wir gemeinsam mit Ihnen fest. Weitere Themen können wir jederzeit ergänzen.




Wir verschaffen einen Überblick über die Rechtsgrundlagen der Vollstreckung durch die Verwaltung – von den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen der Länder über die AO bis hin zur Zivilprozessordnung. Dabei klären wir, wann welches Vollstreckungsregime greift und wie sich öffentlich‑rechtliche und zivilrechtliche Vollstreckung zueinander verhalten.

Wann ist eine Forderung vollstreckbar? Wir besprechen die Voraussetzungen von Vollstreckungstitel, Fälligkeit, Bestandskraft, Zustellung und Vollstreckungsankündigung – und zeigen typische Fehlerquellen, die Vollstreckungsmaßnahmen angreifbar machen.

Die klassischen Instrumente der Verwaltungsvollstreckung – Sachpfändung, Forderungspfändung und Konto‑/Gehaltspfändung – aus Sicht der Vollstreckungsbehörde. Wir behandeln Pfändung von Konten und sonstigen Forderungen (ohne das Drittschuldnerthema Lohn, das im Arbeitsrecht vertieft wird), Rangfragen, Pfändungsverbote und den praktischen Umgang mit Einwendungen.

Viele öffentliche Einrichtungen vollstrecken auch zivilrechtliche Forderungen. Wir klären, wann der Weg über den Gerichtsvollzieher / die ZPO zu wählen ist, wie Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheid und Titel zusammenhängen und welche Besonderheiten sich bei der Vollstreckung zivilrechtlicher Ansprüche durch öffentliche Gläubiger ergeben.

Wenn Schuldner ins Ausland verzogen sind, stellt die Vollstreckung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Forderungen besondere Anforderungen. Wir geben einen praxisorientierten Überblick über die wesentlichen Instrumente und Rechtsgrundlagen – von der Vollstreckung innerhalb der EU über einschlägige EU-Verordnungen bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen bei Drittstaaten. Im Mittelpunkt steht die Frage: Was kann Ihre Behörde realistisch tun – und wo sind die Grenzen?

Format und Rahmendaten



Dauer

Halbtag bis mehrere Tage – je nach Umfang und Tiefe der gewünschten Themen


Format

Online, Präsenz oder Hybrid – nach Ihrer Wahl


Teilnehmerzahl

Regelmäßig bis 25 Teilnehmer, jedoch im Einzelfall auch mehr möglich.


Dozent

Dr. René Wieser 
(Rechtsanwalt)


Investition

Wir berechnen einen Pauschalpreis je Veranstaltung – unabhängig davon, wie viele Personen teilnehmen. 


Unterlagen

Praxisnahe Arbeitshilfen, Musterformulierungen und Checklisten inklusive.

Ergänzende Schulungen

Allgemeines Verwaltungsrecht


Grundlagen zu Verwaltungsakt, Bestandskraft und Aufhebung

Kommunalabgabenrecht


Wenn es um die rechtssichere Entstehung und Festsetzung der Forderungen geht

Dienst-, Arbeits- und Personalrecht


Für das Thema „Wir sind Drittschuldner" (z.B. Lohnpfändung bei eigenen Beschäftigten)

Sprechen Sie uns an.

Wir entwickeln Ihr individuelles Schulungskonzept.


Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot – in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen zurückmelden.